Wer ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen nutzt, wird bei der privaten Nutzung steuerlich deutlich entlastet im Vergleich zu einem Verbrenner. Grundlage dafür ist die sogenannte Ein-Prozent-Regelung, die für E-Autos reduziert angesetzt wird.
Voraussetzung ist, dass bestimmte Grenzwerte beim Bruttolistenpreis eingehalten werden. Wer diese überschreitet, profitiert zumindest von einer halbierten Bemessungsgrundlage.