Nach Erhalt des Grundsteuerbescheids bleibt in der Regel ein Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Wer Zweifel an der Berechnung hat, sollte diese Frist nicht verstreichen lassen.
Ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt reicht zunächst aus, um die Frist zu wahren. Die Begründung kann nachgereicht werden.