Wer im Homeoffice arbeitet, kann einen Teil der Kosten weiterhin über die Steuererklärung geltend machen. Die sogenannte Homeoffice-Pauschale wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst – und bleibt auch 2026 ein fester Bestandteil der Werbungskosten.

Anders als beim häuslichen Arbeitszimmer ist für die Pauschale kein separater Raum nötig. Es reicht, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausgeübt wird. Wichtig ist dabei vor allem eine lückenlose Dokumentation der Homeoffice-Tage.

„Viele Arbeitnehmer verschenken bares Geld, weil sie ihre Homeoffice-Tage nicht sauber erfassen.“

Wer zusätzlich ein eigenes Arbeitszimmer nutzt, sollte prüfen, ob sich der Wechsel zur klassischen Arbeitszimmer-Regelung lohnt. Beide Modelle lassen sich nicht kombinieren – die Entscheidung sollte gut überlegt sein.