Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Für Gründer mit geringen Ausgaben ist das oft attraktiv.

Wer allerdings hohe Investitionen plant, profitiert häufig mehr vom Vorsteuerabzug der Regelbesteuerung – ein Wechsel will daher gut durchgerechnet sein.