Der Sparerpauschbetrag lässt sich auf mehrere Banken und Depots verteilen. Wer seine Freistellungsaufträge nicht aktiv verwaltet, zahlt möglicherweise unnötig Abgeltungsteuer.
Ein regelmäßiger Check der eigenen Freistellungsaufträge lohnt sich besonders nach einem Bankwechsel oder einer neuen Geldanlage.